Das Arbeitsverhältnis ist vollversicherungspflichtig oder karenziert.
Die Weiterbildung ist arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar.
Die Weiterbildung verfolgt ein oder mehrere vorgegebene Ziele.
Die Weiterbildung dauert mindestens 16 Stunden. Diese Mindeststundenanzahl muss in Präsenz oder Live-Online erfolgen. Auch Mischformen, z.B. mit reinen Online-Kurs-Elementen, sind möglich. Dabei sind genauso mindestens 16 Stunden in Präsenz oder Live-Online zu absolvieren.
Die Weiterbildung wurde zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitskraft vereinbart.
Sie legen uns – als Teil des Antrags – ein Angebot des Kursveranstalters vor, das eine Zuordnung der Kurse zu einer bestimmten Kursform ermöglicht. Es ist klar beschrieben, aus welchen Teilen sich der Kurs zusammensetzt (Präsenzkurs, Live-Online-Kurs, Online-Kurs) und ob es ein unternehmensinterner Live-Online-Kurs ist, der ausschließlich für Arbeitskräfte Ihres Unternehmens von einem externen Kursveranstalter durchgeführt wird. Das Angebot ist in Deutsch oder Englisch zu verfassen, der Betrag in Euro anzugeben.
Sie stellen Ihren vollständigen Antrag spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung per eAMS-Konto.