Förderungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Arbeitsverhältnis ist vollversicherungspflichtig oder karenziert.
  • Die Weiterbildung ist arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar.
  • Die Weiterbildung verfolgt ein oder mehrere vorgegebene Ziele.
  • Die Weiterbildung dauert mindestens 16 Stunden. Diese Mindeststundenanzahl muss in Präsenz oder Live-Online erfolgen. Auch Mischformen, z.B. mit reinen Online-Kurs-Elementen, sind möglich. Dabei sind genauso mindestens 16 Stunden in Präsenz oder Live-Online zu absolvieren.
  • Die Weiterbildung wurde zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitskraft vereinbart.
  • Sie legen uns – als Teil des Antrags – ein Angebot des Kursveranstalters vor, das eine Zuordnung der Kurse zu einer bestimmten Kursform ermöglicht. Es ist klar beschrieben, aus welchen Teilen sich der Kurs zusammensetzt (Präsenzkurs, Live-Online-Kurs, Online-Kurs) und ob es ein unternehmensinterner Live-Online-Kurs ist, der ausschließlich für Arbeitskräfte Ihres Unternehmens von einem externen Kursveranstalter durchgeführt wird. Das Angebot ist in Deutsch oder Englisch zu verfassen, der Betrag in Euro anzugeben.
  • Sie stellen Ihren vollständigen Antrag spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung per eAMS-Konto.

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